Zechenturm im Ruhrgebiet

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Jarvis Mail GmbH

Im Teelbruch 104
45219 Essen
Tel.: 0201-857 899 54-0
Fax.: 0201-857 899 54-9
info@jarvismail.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dirk Ruenz
Registernummer: HRB 27050
Registergericht: Essen

UStId: DE291718408

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JarvisMail GmbH

1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Abweichende Bestimmungen unserer Auftraggeber sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Zwischen uns und unserem Auftraggeber sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.

2. Der Auftraggeber hat für die Leistungen der JarvisMail GmbH die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

3. Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien laut vereinbarter Kündigungsfrist gemäß der Auftragsbestätigung schriftlich kündbar.

4. Änderungen oder Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Volumenänderungen) und auf das Vertragsverhältnis auswirken, müssen dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

5. Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug ist.

6. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Übermittlungsfehler, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für Übermittlungsfehler / Weitergaben etwaiger rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen. Für Vermögensschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

7. Der Auftragnehmer rechnet über die erbrachten Leistungen immer zum Ende des Monats ab. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung keine Zahlungen eingegangen sein, so ist der offene Betrag zuzüglich 3% Verzugszinsen zu begleichen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieses Dienstleistungsvertrages hinaus, strengstens Stillschweigen zu wahren. Gleiches sichert der Auftragnehmer für die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers zu.

9. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist – sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – das Amts- / Landgericht, in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Betriebssitz unterhält.